Rangfolge, Lohngruppen, Rangreihe oder Punktbewertung: So funktionieren die vier klassischen Verfahren und so finden Sie das passende.
Eine Stellenbewertung beantwortet eine einfache Frage: Was ist diese Stelle im Verhältnis zu den anderen wert? Die Antwort prägt die Vergütung für Jahre. Sie entscheidet auch darüber, ob Sie erklären können, warum zwei Stellen unterschiedlich bezahlt werden. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird diese Erklärung wichtiger, denn sie stellt objektive, geschlechtsneutrale Kriterien in den Mittelpunkt.
Die klassischen Verfahren lassen sich in zwei Gruppen teilen: summarische Verfahren bewerten die Stelle als Ganzes, analytische Verfahren bewerten einzelne Anforderungen. Dieser Beitrag behandelt die Stellenbewertung in Unternehmen. Im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Betrieben gelten zusätzlich die Regeln des jeweiligen Tarifvertrags.
Ein kleines Gremium vergleicht ganze Stellen und bringt sie in eine Reihenfolge vom höchsten zum niedrigsten Wert. Das geht schnell und kommt ohne Vorarbeit aus. Allerdings zeigt die Reihenfolge nicht, wie groß der Abstand zwischen zwei Stellen ist, und zwei Gremien können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Beim Paarvergleich steigt der Aufwand zudem schnell: 50 Stellen bedeuten 1.225 Einzelvergleiche.
Geeignet für: weniger als etwa 25 Stellen und einen klaren Entscheidungsträger.
Das Unternehmen beschreibt vorab eine feste Zahl von Entgeltgruppen und ordnet jede Stelle der am besten passenden Beschreibung zu. Das ist konsistenter als eine Rangfolge und leicht zu vermitteln. Schwierig wird es bei Mischtätigkeiten und wenn sich die Arbeit verändert, denn dann passen die Beschreibungen immer schlechter.
Geeignet für: stabile, klar abgegrenzte Tätigkeitsfelder.
Hier werden Stellen nicht als Ganzes, sondern für jede Anforderungsart getrennt in eine Rangreihe gebracht. Anschließend werden die Ergebnisse gewichtet und zusammengeführt. Das Verfahren ist genauer als die summarischen Methoden, aber aufwendig in der Pflege, weshalb es heute seltener eingesetzt wird.
Geeignet für: Organisationen mit wenigen, gut vergleichbaren Referenzstellen.
Die Punktbewertung, auch Stufenwertzahlverfahren genannt, bewertet jede Stelle anhand gewichteter Anforderungsfaktoren und ihrer Stufen. Die Summe der Punkte ergibt einen Zahlenwert, aus dem sich Ebenen und Gehaltsbänder ableiten lassen. Jede Bewertung lässt sich auf eine dokumentierte Definition zurückführen. Die Einführung ist der größte Aufwand, zumal die Gewichtung sorgfältig begründet werden muss.
Geeignet für: mehr als etwa 50 Stellen, mehrere Beteiligte oder Anforderungen an die Entgelttransparenz.
Stellen Sie sich vier Fragen:
Eine Stellenbewertung ermittelt systematisch den relativen Wert von Stellen innerhalb einer Organisation. Bewertet wird die Stelle und ihre Anforderungen, nicht die Person, die sie ausübt.
Summarische Verfahren betrachten eine Stelle als Ganzes. Analytische Verfahren zerlegen sie in einzelne Anforderungen wie Können, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen und bewerten diese getrennt.
Das hängt von Größe und Zweck ab. Für sehr kleine Organisationen kann ein Rangfolgeverfahren genügen. Sobald viele Stellen, mehrere Beteiligte oder Anforderungen an die Entgelttransparenz hinzukommen, ist ein analytisches Verfahren wie die Punktbewertung meist die belastbarere Wahl.
Nein. Die Stellenbewertung ermittelt den Wert einer Stelle. Die Eingruppierung ordnet Beschäftigte einer Entgeltgruppe zu, im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Unternehmen nach den Regeln des jeweiligen Tarifvertrags.
Bewerten Sie Stellen mit einer strukturierten Punktbewertung und dokumentieren Sie jede Entscheidung.