Gehaltsbänder machen aus Einzelfallentscheidungen nachvollziehbare Regeln. So legen Sie Minimum, Mittelwert und Maximum fest.
Ein Gehaltsband legt fest, in welcher Spanne Sie Stellen einer bestimmten Ebene bezahlen. Drei Werte bestimmen es:
Ein einzelnes Band gilt für eine Ebene. Die gesamte Gehaltsstruktur entsteht, wenn alle Bänder vom Einstieg bis zur Geschäftsleitung übereinanderliegen.
Zwei Kennzahlen bestimmen die Form eines Bandes.
Die Spannweite beschreibt seine Breite: Maximum minus Minimum, geteilt durch das Minimum. Ein Band von 60.000 bis 84.000 Euro hat eine Spannweite von 40 %. Üblich sind etwa 30 bis 40 % für Einstiegs- und Unterstützungsfunktionen, 40 bis 50 % für Fach- und Führungsfunktionen und über 50 % für das obere Management.
Der Abstand der Mittelwerte ist der prozentuale Sprung von einem Band zum nächsten, typischerweise 10 bis 20 %. Liegt der Mittelwert bei 80.000 Euro und der Abstand bei 15 %, ergibt sich für die nächste Ebene ein Mittelwert von 92.000 Euro.
Der Marktwert einer Stelle liege bei 80.000 Euro, die gewählte Spannweite bei 40 %:
Die Beträge sind ein Rechenbeispiel und keine Marktdaten. Eine Person mit 72.000 Euro Gehalt hat ein Vergleichsverhältnis von 0,90 (72.000 ÷ 80.000). Die meisten Organisationen streben Werte zwischen 0,80 und 1,20 an.
Überprüfen Sie die gesamte Struktur mindestens einmal im Jahr.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie macht Entgeltspannen schon im Bewerbungsverfahren zum Thema. Sobald eine Spanne bekannt ist, wird sie verglichen. Deshalb sind Bänder nur so glaubwürdig wie die Einstufung dahinter: Landen zwei unterschiedliche Stellen nur nach Augenmaß im selben Band, gerät die ganze Struktur ins Wanken. Eine dokumentierte Stellenbewertung schafft dafür die Grundlage.
Ein Gehaltsband ist die Gehaltsspanne für eine Gruppe von Stellen auf derselben Ebene. Es hat ein Minimum, einen Mittelwert und ein Maximum. Alle Stellen im selben Band teilen sich diese Spanne.
Üblich ist eine Spannweite von 30 bis 50 %. Schmalere Bänder passen zu stärker standardisierten Tätigkeiten, breitere zu höheren Ebenen, auf denen der individuelle Beitrag stärker variiert.
So viele, wie es echte Unterschiede im Stellenumfang gibt. Viele mittelgroße Unternehmen kommen mit 8 bis 12 Bändern aus. Zu viele Bänder täuschen eine Genauigkeit vor, die es nicht gibt, zu wenige zwingen ungleiche Stellen in dieselbe Spanne.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt, dass Bewerberinnen und Bewerber vor dem Vorstellungsgespräch das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erfahren. Eine Pflicht, die gesamte interne Struktur zu veröffentlichen, folgt daraus nicht. Die deutschen Details stehen noch aus.
Bewerten Sie Stellen mit einer strukturierten Punktbewertung und dokumentieren Sie jede Entscheidung.