Österreich kennt Einkommensberichte und Entgeltangaben in Stelleninseraten. Die EU-Richtlinie wird die Anforderungen deutlich erweitern.
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet Entgeltdiskriminierung zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Durchgesetzt wird es über die Gleichbehandlungskommission und die Gerichte. Bei der Transparenz war Österreich früh dran: Stelleninserate müssen das kollektivvertragliche Mindestentgelt nennen, einschließlich einer etwaigen Bereitschaft zur Überzahlung, und seit 2011 erstellen größere Arbeitgeber Einkommensberichte.
Die Berichte gelten für Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten und schlüsseln die Entgelte nach Geschlecht und den Verwendungsgruppen des Kollektivvertrags auf. Sie zeigen Muster innerhalb bestehender Einstufungen. Ob diese Einstufungen Stellen geschlechtsneutral bewerten, prüfen sie nicht. Das Gesetz schreibt weder Anforderungsfaktoren noch ein Bewertungsverfahren vor.
Die Entgeltfindung läuft in Österreich stark über Kollektivverträge. Das Risiko liegt deshalb oft in der Einstufung von Stellen und darin, ob die Kriterien typisch weibliche Anforderungen unterbewerten.
Nach unserem letzten Recherchestand vom Juni 2026 lag zum Fristende am 7. Juni 2026 kein veröffentlichter Umsetzungsentwurf vor. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht Berichte nach Beschäftigtengruppen ab 100 Beschäftigten, Entgeltspannen im Bewerbungsverfahren, Auskunftsrechte nach Gruppen gleichwertiger Arbeit und gemeinsame Entgeltbewertungen bei ungeklärten Unterschieden ab 5 % vor.
Eine bestimmte Methode ist nicht vorgeschrieben. Das Gleichbehandlungsgesetz garantiert gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit, und größere Arbeitgeber erstellen alle zwei Jahre Einkommensberichte. Diese Berichte sind statistisch und schreiben keine Faktorbewertung vor.
Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten erstellen alle zwei Jahre einen Bericht, der die Entgelte nach Geschlecht und kollektivvertraglichen Verwendungsgruppen darstellt. Er ist für den Betriebsrat und die interne Verwendung bestimmt und wird nicht veröffentlicht.
Nach unserem letzten Recherchestand vom Juni 2026 hatte Österreich die Frist vom 7. Juni 2026 ohne veröffentlichten Umsetzungsentwurf verstreichen lassen. Prüfen Sie den aktuellen Stand anhand der Primärquellen.
Über die Gleichbehandlungskommission und die Gerichte. Dort wird die Arbeit der betroffenen Person mit einer Vergleichsperson verglichen, auch bei gleichwertiger Arbeit. Außerdem müssen Stelleninserate das kollektivvertragliche Mindestentgelt angeben.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie rechtliche Fragen mit qualifizierter Beratung und anhand der Primärquellen. Mehr dazu, wie PointFactors helfen kann, finden Sie unter Software für Entgelttransparenz.
Bewerten Sie Stellen mit einer strukturierten Punktbewertung und dokumentieren Sie jede Entscheidung.