Schweizer Arbeitgeber ab 100 Mitarbeitenden müssen die Lohngleichheit analysieren und überprüfen lassen. Das sind die Schritte.
Das Gleichstellungsgesetz (GlG, SR 151.1) verpflichtet seit dem 1. Juli 2020 Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden, eine interne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, sie von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen und die Mitarbeitenden über das Ergebnis zu informieren. Die Schweiz prüft damit das Lohnsystem statistisch und schreibt keine bestimmte Stellenbewertung vor.
Im Mittelpunkt steht Logib, das kostenlose Instrument des Bundes. Es prüft die Löhne per Regression anhand objektiver Faktoren wie Ausbildung, Dienstjahre, Berufserfahrung, Anforderungsniveau der Stelle und berufliche Stellung und weist einen nicht erklärten Lohnunterschied oberhalb der Toleranzschwelle von 5 % aus. Das Bundesgericht hat Logib anerkannt, andere Methoden sind aber zulässig, wenn ihre wissenschaftliche und rechtliche Eignung belegt ist.
Die Pflicht gilt für öffentliche und private Arbeitgeber mit mindestens 100 Mitarbeitenden, wobei Lernende nicht mitgezählt werden. Sie umfasst drei Schritte:
Die Analyse ist alle vier Jahre zu wiederholen, sofern sie nicht zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist. Die Pflicht läuft derzeit am 30. Juni 2032 aus.
Bussen für ein ungünstiges Ergebnis sieht das Gesetz nicht vor. Die Wirkung entsteht dadurch, dass die Analyse überprüft ist und die Mitarbeitenden das Ergebnis kennen. Klagen wegen Lohndiskriminierung nach Artikel 3 GlG bleiben möglich, und eine dokumentierte Analyse ist dabei ein zentrales Beweismittel.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gilt hier also nicht direkt. Schweizer Unternehmen mit Standorten in der EU können jedoch beide Regelungen betreffen.
Zwei wichtige Logib-Variablen, das Anforderungsniveau und die berufliche Stellung, sind Einschätzungen zum Stelleninhalt. Sie müssen einheitlich und geschlechtsneutral vergeben werden.
Modul 1 (ab 50 Mitarbeitenden) führt die Standardanalyse per Regression durch. Modul 2 (2 bis 49 Mitarbeitende) ist eine analytische Stellenbewertung nach Kompetenz, Beanspruchung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen.
Vorgeschrieben ist eine überprüfte Lohngleichheitsanalyse, keine Faktorbewertung. Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen eine Analyse durchführen, sie unabhängig überprüfen lassen und die Mitarbeitenden über das Ergebnis informieren. Wer eine andere Methode als Logib nutzt, muss deren wissenschaftliche und rechtliche Eignung belegen.
Logib ist das kostenlose Analyseinstrument des Bundes. Es prüft Löhne per Regression anhand objektiver Faktoren wie Ausbildung, Dienstjahre, Erfahrung, Anforderungsniveau und berufliche Stellung, mit einer Toleranzschwelle von 5 %. Es ist der empfohlene Standard, aber nicht die einzige zulässige Methode.
Alle vier Jahre, es sei denn, eine Analyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist. Dann entfällt die Wiederholung. Die gesetzliche Pflicht ist zudem befristet und läuft derzeit am 30. Juni 2032 aus.
Eine unabhängige Stelle, das heisst ein zugelassenes Revisionsunternehmen, eine ordnungsgemäss gebildete Arbeitnehmervertretung oder eine Organisation, die die gesetzlichen Kriterien erfüllt. Die Mitarbeitenden sind innert eines Jahres nach der Überprüfung zu informieren.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie rechtliche Fragen mit qualifizierter Beratung und anhand der Primärquellen. Mehr dazu, wie PointFactors helfen kann, finden Sie unter Software für Entgelttransparenz.
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