Die Punktbewertung bewertet jede Stelle anhand gewichteter Anforderungsfaktoren. So entsteht ein Zahlenwert, den Sie begründen können.
Die Punktbewertung bewertet jede Stelle nach demselben Maßstab und führt das Ergebnis in einer Punktzahl zusammen. Statt darüber zu streiten, welche Stelle „wichtiger“ ist, vergleichen Sie Anforderungen. Im deutschen Sprachraum heißt dieses Vorgehen auch Stufenwertzahlverfahren und zählt zur analytischen Stellenbewertung.
Drei Bausteine machen das Verfahren aus:
Das sind auch die Kriterien, die Artikel 4 der EU-Entgelttransparenzrichtlinie nennt. Jeder Teilfaktor hat in der Regel 4 bis 8 Stufen mit schriftlichen Beschreibungen. Die Punktabstände zwischen den Stufen steigen häufig geometrisch an, zum Beispiel 25, 50, 100 und 200.
Die Gewichtung zeigt, was Ihre Organisation wertschätzt. Bei einem Dienstleister könnte sie etwa so aussehen:
In der Produktion erhalten Belastung und Arbeitsbedingungen meist mehr Gewicht. Eine allgemein richtige Gewichtung gibt es nicht, wohl aber eine, die sich begründen lässt. Prüfen Sie dabei auch, ob Anforderungen, die häufiger in von Frauen ausgeübten Tätigkeiten vorkommen, angemessen berücksichtigt sind. Holen Sie die Freigabe der Geschäftsleitung ein, bevor Sie mit der Bewertung beginnen, denn eine spätere Änderung erfordert eine Neubewertung aller Stellen.
Aus den Punktwerten entstehen anschließend Stufen und Gehaltsbänder. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere Software für Stellenbewertung.
Die Punktbewertung ist ein analytisches Verfahren der Stellenbewertung. Jede Stelle wird anhand gewichteter Anforderungsfaktoren bewertet und erhält eine Gesamtpunktzahl. Stellen mit ähnlicher Punktzahl gehören in dieselbe Stufe.
Im Kern ja. Beide Begriffe bezeichnen ein analytisches Verfahren, bei dem Anforderungsarten in Stufen mit festen Punktwerten unterteilt sind und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengeführt werden.
Für die meisten Organisationen mit weniger als 5.000 Beschäftigten haben sich 10 bis 14 Teilfaktoren bewährt. Unter 8 lassen sich ähnliche Stellen kaum unterscheiden, über 16 wird die Abgrenzung zwischen den Faktoren schwierig.
Die Richtlinie schreibt kein bestimmtes Verfahren vor, nennt aber die Kriterien Kompetenzen, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen. Eine Punktbewertung kann genau diese Kriterien abbilden. Ob ein konkretes System die Anforderungen erfüllt, hängt von seiner geschlechtsneutralen Gestaltung ab.
Bewerten Sie Stellen mit einer strukturierten Punktbewertung und dokumentieren Sie jede Entscheidung.